Beiträge an Vereine und Verbände

Antragsberechtigte Rechtssubjekte: Die Gemeindeverwaltung kann Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die...

Veröffentlichungsdatum:

12.02.2024

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Mit der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages werden Beiträge für die Förderung und Unterstützung von verschiedenen Vereinstätigkeiten vorgesehen.

Die Anträge für laufende (ordentliche) Beiträge für das darauffolgende Jahr sind innerhalb 31. Oktober an die Gemeinde zu richten.
Dieselbe Frist gilt auch für andere Formen von Beiträgen, wobei in diesem Fall auch im laufenden Jahr, aber innerhalb 30.04 angesucht werden kann.

Die Gewährung von Beiträgen, die erst im Laufe des Jahres beantragt werden, können natürlich nur im Rahmen der verfügbaren Geldmittel berücksichtigt werden.

Die außerordentlichen Beiträge werden aufgrund der Notwendigkeit von Fall zu Fall geprüft und behandelt.

Für sämtliche Ansuchen sind ausschließlich die beiliegenden Vordrucke zu verwenden.

         

Formulare                                                                      

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 08:43 Uhr

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