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Die Verordnung legt fest, wann und wie für die Nutzung oder Überlassung von Gemeindevermögen eine Vermögensgebühr zu zahlen ist.
19.03.2025
Wer Gemeindeeigentum – z. B. öffentliche Flächen oder Gebäude – nutzt oder mietet, muss dafür eine Gebühr zahlen. Diese Verordnung regelt, wie hoch die Gebühr ist, wie sie beantragt und bezahlt wird. Sie enthält auch Ausnahmen und Strafen bei Verstößen
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 11:31 Uhr