Trink- und Abwassergebühren

Die Tarife für den Wasserverbrauch werden vom zuständigen Gemeindeorgan in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen...

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2022

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4 Minuten

Kategorien
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Die Tarife für den Wasserverbrauch werden vom zuständigen Gemeindeorgan in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgeschriebenen Art und Weise beschlossen und festgelegt. Die Trinkwassergebühr wird dem effektiven Wasserverbrauch entsprechend berechnet, der mittels Wasserzähler ermittelt wird. Ab dem Jahr 2019 werden die mit dem Trinkwassertarif abzudeckenden Gesamtkosten in folgende Kategorien der Wassernutzung gegliedert:

  • Nutzung Haushalte;
  • Nutzung Nicht-Haushalte;
  • gemischte Wassernutzung;

Die Zweitwohnungen werden der Kategorie Haushalt zugeordnet.

Der Trinkwassertarif setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • jährlicher Fixtarif: dieser deckt 15% der Gesamtkosten und wird auf der Grundlage der Zählergröße und des Vorhandenseins von Feuerlöschhydranten und/oder Sprinklern definiert;
  • verbrauchsabhängiger Tarif.

In Bezug auf den vorgenannten verbrauchsabhängigen Tarif „Nutzung Haushalt“ wendet die Gemeinde den „die Einsparung fördernder Tarif mit mehreren Tarifklassen“ an: bei geringerem oder gleichem Jahresvolumen von 84 m³ pro Wohneinheit wird ein „begünstigter Haushaltstarif“ berechnet. Bei einem höheren Jahresvolumen als 84 m³ pro Wohneinheit wird der „Haushaltsgrundtarif“ berechnet, der 150% des „begünstigten Haushaltstarifs“ entspricht.

In Bezug auf den verbrauchsabhängigen Tarif der Kategorie „Nutzung Nicht-Haushalte“ geht die Gemeinde wie folgt vor: bei geringerem oder gleichem Jahresvolumen von 200 m³ pro Nicht-Haushalt (d.h. Baueinheit mit Wasserversorgung) wird der „Grundtarif für Nicht-Haushalte“ berechnet. Bei einem Jahresvolumen von mehr als 200 m³ wird der „erhöhte Tarif für Nicht-Haushalte“ berechnet, der 130% des „Grundtarifs für Nicht-Haushalte“ ausmacht.

Für Anschlüsse mit gemischten Wassernutzungen, die über einen einzigen Zähler Wasser sowohl für die Nutzung Haushalt als auch für die Nicht-Haushalte liefern, wird das Tarifsystem „die Einsparung fördernder Tarif mit mehreren Tarifklassen“ angewandt, wobei der begünstigte Haushaltsgrundtarif für die ersten 84 m³ pro Wohneinheit angewandt wird; für das darauf folgende Volumen bis 120 m³ pro Wohneinheit wird der Haushaltsgrundtarif angewandt; zudem findet pro Nicht-Haushalt (d.h. Baueinheit mit Wasserversorgung) für die ersten 200 m³ der Grundtarif für Nicht-Haushalte Anwendung; auf alle weiteren vom Zähler erhobenen Kubikmeter, die über die genannten Positionen hinausgehen, findet schließlich der erhöhte Tarif für Nicht-Haushalte Anwendung.

Die Abwassergebühr setzt sich aus den Beträgen für den Kanaldienst und die Abwasserbehandlung zusammen. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und in m³ berechnet. Für die Berechnung des Tarifs wird die Menge des verbrauchten Trinkwassers herangezogen. Es wird zwischen häuslichen und industriellen Abwässern unterschieden. Für den erhobenen Abwasserverbrauch wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.

Die Gemeinde ist für die Versorgung mit Trinkwasser zuständig. Der Verbrauch des Trinkwassers wird durch Wasserzähler ermittelt. Die Gebühr richtet sich nach dem Verursacherprinzip und besteht aus einem Grundtarif und aus einem mengenabhängigen Tarif pro m³, welche von der Gemeinde festgelegt werden. Die Höhe des Tarifs kann auch in Bezug auf den Verbrauch gestaffelt werden. Für den erhobenen Wasserverbrauch wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.

Wasserhärte Trinkwasser Tirol: 2

Trinkwasserwart: Lang Thomas/Nischler Elmar Tel. 335/5400999

Gebühren

Trinkwassergebühren 2024

  • Fixtarif pro Zoll = 48,98€
  • Haushalt begünstigt bei Wasserverbrauch bis zu 84m³/jährlich = 0,2712€ pro m³
  • Haushalt Grundtarif bei Wasserverbrauch ab 84m³/jährlich = 0,4068€ pro m³
  • Nichthaushalt Grundtarif bei Wasserverbrauch bis zu 200m³/jährlich = 0,4068€ pro m³
  • Nichthaushalt erhöht bei Wasserverbrauch ab 200m³/jährlich = 0,5288€ pro m³
  • Gemischt begünstigt bei Wasserverbrauch bis zu 84m³/jährlich = 0,2712€ pro m³
  • Gemischt Haushalt bei Wasserverbrauch bis zu 120m³/jährlich = 0,4068€ pro m³
  • Gemischt nicht Haushalt bei Wasserverbrauch bis zu 200m³/jährlich = 0,4068€ pro m³
  • Gemischt erhöht bei Wasserverbrauch über 200m³/jährlich = 0,5288€ pro m³

Trinkwassergebühren 2023

  • Fixtarif pro Zoll = 45,78€
  • Haushalt begünstigt bei Wasserverbrauch bis zu 84m³/jährlich = 0,2582€ pro m³
  • Haushalt Grundtarif bei Wasserverbrauch ab 84m³/jährlich = 0,3873€ pro m³
  • Nichthaushalt Grundtarif bei Wasserverbrauch bis zu 200m³/jährlich = 0,3873€ pro m³
  • Nichthaushalt erhöht bei Wasserverbrauch ab 200m³/jährlich = 0,5035€ pro m³
  • Gemischt begünstigt bei Wasserverbrauch bis zu 84m³/jährlich = 0,2582€ pro m³
  • Gemischt Haushalt bei Wasserverbrauch bis zu 120m³/jährlich = 0,3873€ pro m³
  • Gemischt nicht Haushalt bei Wasserverbrauch bis zu 200m³/jährlich = 0,3873€ pro m³
  • Gemischt erhöht bei Wasserverbrauch über 200m³/jährlich = 0,5035€ pro m³

Abwassergebühren 2024

Zuständig

Formulare                                                                     

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:02 Uhr