Wenn eine Gemeinde den Landschaftsplan ändern will, muss sie bestimmte Unterlagen einreichen, z. B. Karten, Fotos und Berichte.
Die Änderung muss auf Umweltverträglichkeit geprüft und öffentlich bekannt gemacht werden, damit Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen können.
Nach Prüfung durch die zuständige Kommission entscheidet der Gemeinderat, ob die Änderung angenommen wird – bei Ablehnung wird das Verfahren beendet.