Stempelmarke

Erklärung über die Verwendung und Entwertung zweier Stempelmarken für ein Bauansuchen und die entsprechende Genehmigung.

Beschreibung

In diesem Formular erklärt man, dass zwei Stempelmarken verwendet wurden: eine für das Ansuchen (z. B. Baugesuch) und eine für die Genehmigung. Die Stempelmarken müssen aufgeklebt und mit Datum entwertet werden. Das Original der Erklärung wird im Firmensitz aufbewahrt und kann kontrolliert werden.

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Veröffentlichungsdatum

20.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 10:37 Uhr