Verordnung zur Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe "Ortstaxe"

Verordnung zur Erhebung und Verwaltung der Tourismusabgabe in der Gemeinde Tirol

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Veröffentlichungsdatum

27.11.2023

Beschreibung

Alle Personen, die in Tirol in einer Unterkunft übernachten, müssen eine Tourismusabgabe zahlen.
Die Unterkunftsbetriebe ziehen die Abgabe ein und melden sie monatlich an die Gemeinde.
Es gibt Ausnahmen, z. B. für Kinder unter 14 Jahren oder bei Naturkatastrophen, und bei Verstößen drohen Geldstrafen

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Veröffentlichungsdatum

27.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 18.07.2025, 11:43 Uhr