Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie der diesbezüglichen Tarife

Die Verordnung legt fest, wann und wie für die Nutzung oder Überlassung von Gemeindevermögen eine Vermögensgebühr zu zahlen ist.

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Veröffentlichungsdatum

19.03.2025

Beschreibung

Wer Gemeindeeigentum – z. B. öffentliche Flächen oder Gebäude – nutzt oder mietet, muss dafür eine Gebühr zahlen. Diese Verordnung regelt, wie hoch die Gebühr ist, wie sie beantragt und bezahlt wird. Sie enthält auch Ausnahmen und Strafen bei Verstößen

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Veröffentlichungsdatum

19.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 11:31 Uhr