Das Wahlamt verarbeitet personenbezogene Daten für gesetzliche Aufgaben wie die Führung der Wählerlisten oder die Organisation von Wahlen. Dabei können auch besondere Daten wie politische Meinungen oder ethnische Herkunft verarbeitet werden, wenn es gesetzlich vorgesehen ist. Betroffene Personen haben laut EU-Verordnung das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und weitere Datenschutzrechte.