Der Dienst wird von der Gemeinde in Eigenregie auf den dafür bestimmten Flächen durchgeführt.
Die Plakatierung an provisorischen Bauwerken ist der Gemeinde ausschließlich und kostenlos vorbehalten.
Zahlung der Gebühr:
- gleichzeitig mit der Inanspruchnahme des Dienstes
- über das auf den Gemeindeschatzmeister lautende Postkontokorrent IBAN: IT27S0760111600000014762397
Strafbestimmungen:
Für die Unterlassung, Verspätung oder Ungenauigkeit der Meldung sowie für die unterlassene oder verspätete Bezahlung und für die Übertretung der einschlägigen Vorschriften sind Strafen vorgesehen.
Für die öffentliche Plakatierung stehen im Gemeindegebiet 3 Anschlagetafeln (Hauptstrasse, Haslachstrasse, St. Peter) zur Verfügung.
Gebühren
Die Plakatierungsgebühr wird pro Blatt und nach Dauer der Plakatierung berechnet.
Grundgebühr: Euro 1,55 pro Blatt 0,70x1 Meter für maximal 10 Tage
Es sind verschiedene Ermäßigungen (z. B. 50% für Vereine ohne Gewinnzwecke) vorgesehen.
Zuständig