Gemeinde-Wahlkommission

Gemeindewahlkommission der Gemeinde Tirol

Kategorien

Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt.

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.

Art der Organisation

KOMMISSIONEN

Verantwortlich

Mitglied

Orte

Gemeinde Tirol

HAUPTSTRASSE 8, 39019 TIROL

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 23.02.2024, 08:48 Uhr

    Kategorien

    Antrag

    Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

    Dokument Politische Aktivitäten

    Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

    Dokument über die internen Arbeitsweisen

    Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

    Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

    Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

    Formulare

    Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

    Rechtsakt

    Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

    Unterstützendes (technisches) Dokument

    Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

    Vereinbarung zwischen Körperschaften

    Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...